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Beleuchtung

Sattel, Reifen, Anhänger, Bekleidung...
Ch.Bacca
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Ch.Bacca »

EmilEmil hat geschrieben: Di Nov 13, 2018 11:56 am ... Die Lichtabstrahlung hängt erstmal von der zur Verfügung gestellten elektrischen Leistung (in [Watt]) ab, dann wie (mit welchem Wirkungsgrad) diese in Lichtleistung [Lumen] umgesetzt wird und erst dann kam in der Vergangenheit eine Vorschrift über die Mindestauftreffleuchtstärke [Lux] in einer bestimmten geometrischen Konfiguration (Größe und Auftreff-Entfernung) zur Anwendung.
Das Ganze nennt sich Glühobst-Zeitalter (der Rad-Beleuchtung) ...
Nicht zu vergessen die Strahlformung. Das ist bei guten Scheinwerfern eher eine Projektion als eine Konzentration. Ich weiß leider nicht mehr woher ich das habe, aber ich glaube, dass auf das Auge des Gegners - äh - Gegenverkehrs nur 0,2 Lux treffen darf. Je scharfkantiger der Übergang hell/dunkel am Lichtkegel oben ist, umso mehr Licht kann man auf die Fahrbahn "brennen", OHNE den Gegenverkehr zu blenden. Was so geht, sieht man am Fahrlicht moderner PKW. Eine solche Strahlform ist aber nicht trivial zu erzielen. Das beherrscht nicht jeder Hersteller. Mit den aktuellen Leuchtmitteln kann manche Bambushütte "hell" für kleines Geld, "richtig" kostet dann eben doch extra.

Wer einen eh nicht zugelassenen (Flak-)Scheinwerfer benutzt, kann natürlich auch den Passus mit der Blendfreiheit ignorieren - so wird aus zwei Mal Unrecht Recht gemacht.

Die Xenonscheinwerfer putzen ihre Scheiben übrigens nicht, damit es besser leuchtet, sondern weil ein verdreckter Scheinwerfer blendet, auch wenn er richtig eingestellt ist. Klingt erst mal komisch, ist aber so. Der Dreck wirkt wie eine Streuscheibe. So wird Licht, das eigentlich auf die Farbahn soll, in alle Richtungen gestreut und eben auch in die Augen des Gegenverkehrs.
Pibach
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Pibach »

Um sich mal einen Eindruck davon zu verschaffen, wie akademisch die Diskussion um die Strahlformung ist, empfehle ich mal einen Blick ins Ausland. Beispiel UK. Hier ein aktueller Test von Fahrradllampen von road.cc also das einflussreichste UK Online-Medium für sportliches Radfahren. Sehr interessant ist auch deren Beam Vergleicher, man kann dutzende getestete Lichter gegeneinander vergleichen.

Da wird nun zwar die German StVZO Compliance lobend erwähnt in der Einleitung. Aber von den getesteten Lichtern war nur eins dabei, auf dass das überhaupt zutraf. Schließlich hat es dieses Licht auch gar nicht in die Empfehlungsliste geschafft, auch interessant. Unter den sonstigen Kategorien wird viel über die Eigenschaften geschrieben, aber vom deutschen Beam ist keine Rede mehr.

https://road.cc/content/buyers-guide/21 ... how-choose
Motte
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Motte »

Halbwegs objektive Tests über technische Dinge finde ich immer spannend.
Was hat das aber mit dem Fahren und Nutzen in Deutschland zu tun? Darf in London jetzt rechts fahren, weil auf dem Kontinent niemand den Vorzug des Rechtsfahrens in Frage stellt und sich alle einig sind, dass Linksfahren (hier) gefährlich ist?
Die Briten sind mit "Marktregulierungen" halt sehr zurückhaltend. Ihre Bürger finden das offensichtlich mehrheitlich gut, weil in ihren Augen die Vorteile gegenüber den unvermeidbaren Nachteilen überwiegen und können damit umgehen.
In vielen Ländern sind blinkende Rücklichter erlaubt - obwohl die Bestimmung eines sich damit bewegenden Fahrzeugs (Standort und Richtung) sehr viel schwieriger ist. Interessanterweise ist das oft in den gleichen Ländern an Autos verboten. Nur - in Deutschland muss man das nicht einführen, weil es z.B. die Niederlande erlauben.

Aber diese Diskussion hatten wir - selbst in diesem Thread - schon ein paar mal. Sie führt zu nichts. Unser Straßenverkehr wird nicht sicherer, wenn ein Jeder den Anspruch erhebt nur für sich das Optimale heraus holen zu müssen. Natürlich haben wir hier vieles "überreguliert" - das ändert man in einer Demokratie aber nicht durch "Nichtbeachten von Regeln". Sonst müssten wir morgen erst mal das Parken auf Radwegen legalisieren - das Volk will es ja scheinbar mehrheitlich so ;)
Ch.Bacca
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Ch.Bacca »

Motte hat geschrieben: Mi Nov 14, 2018 6:43 am ... Was hat das aber mit dem Fahren und Nutzen in Deutschland zu tun? ...
Fast nix! Jedenfalls, wenn man sich auf öffentlichen Straßen bewegt.

Dass kein Scheinwerfer mit deutscher Zulassung empfohlen wird, ist doch nicht verwunderlich, wenn man die Regel nicht beachten muss. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch deutsche Tests, es wird aber explizit darauf hingewiesen, dass diese Leuchten im Straßenverkehr nichts zu suchen haben:
... StVZO-Vorschrift

Um im Straßenverkehr regelkonform unterwegs zu sein, benötigen Sie eine Lampe, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Diese schreibt einen nach oben hin abgeschnittenen Lichtkegel vor, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden (nachfolgendes Doppelbild, oberes Beispiel).

Alle Lampen im Test sind nicht StVZO-zugelassen (unteres Beispiel). Anhand der Beispiele ist jedoch gut zu erkennen, dass StVZO-Leuchten auf Schotterpisten und Trails nur wenig Sinn machen, da herabhängende Äste oder Hindernisse bei hohen Geschwindigkeiten nicht erkannt werden können. ...
( https://www.mountainbike-magazin.de/tes ... 2776.2.htm )

Im Grunde werden hier zwei Situationen in verschiedenen Produkten untergebracht, die jeder KFZ-Führer seit Ewigkeiten kennt: Abblendlicht (Fahrlicht) und Fernlicht. Beides hat situationsbezogen seine Berechtigung. Pibach fährt halt gerne mit permanentem Fernlicht und macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt.

Seit letztem Jahr dürfen Fahrräder mehrere Scheinwerfer haben und zuschaltbares Fernlicht ist inzwischen auch erlaubt. Ein brauchbares Einzelprodukt ist m.W. aus dieser Novelle noch nicht hervorgegangen. Es ist aber auch nicht wirtschaftlich, ein solches Produkt nur für den deutschen Markt zu entwickeln.

Ich habe die Novelle ein wenig phansievoll interpretiert und meine Lichtanlage halbwegs regelkonform gebaut: zwei gleiche, zugelassene Scheinwerfer. Einer ist immer an und leuchtet brav nach unten. Nachts, ohne Gegenverkehr schalte ich den zweiten, etwas zu hoch eingestellten, Scheinwerfer dazu. Das funktioniert sehr gut! Zwei Scheinwerfer plus Rücklicht übrigens aus dem Joule II betrieben, der das eigentlich gar nicht können dürfte. Kann er aber. Dass das ganze Konstrukt so gar nicht zulässig wäre (alleine wegen des Dynamos ohne KBA-Nummer) ist mir bewusst. Ich achte aber drauf, wenigstens regelkonform unterwegs zu sein und den Gegenverkehr nicht zu blenden. Ich selbst möchte auch nicht geblendet werden.
EmilEmil
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Re: Beleuchtung

Beitrag von EmilEmil »

Das Problem in jeder Gesellschaft ist häufig, daß eine finanz- und/oder lautstarke Gruppe meint, dem viel größeren Teil ihre Meinung aufzwingen zu können oder zu müssen.
Z B. meine "Freunde" die Mountainbiker: Die Mehrzahl meint, daß an ein Fahrrad kein Abstell-Ständer gehört und artikuliert das notfalls mit Schiet-Orkanen. Ebenso ist die STVZO ein absolutes NoGO. Aber natürlich fährt fast jeder MtB-ler die 4 [km] zu seiner Hausstrecke ohne STVZO-zugelassenes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen.
Bei Dunkelheit natürlich ohne Licht ! Notfalls Freihand-fahrend mit rechts den rechten Tränensack runterziehend und links den Stinkefinger präsentierend (Den blöden Trekking-Radlern (Die Mehrheit aller Radgattungen !) und sonstigen Radlern, die vor dem Gesetzgeber in Unterwürfigkeit kriechen, haben wir es nun mal gezeigt !)
Ähnlich symptomatische Verhaltensweisen gibt es auch von den Fußball-Fans, äh, besser gesagt, Fußball-Fandalen, die in aller Öffentlichkeit im Stadion Feuerwerkskörper abschießen. Die Gesellschaft schaut da etwa schon 2 Jahrzehnte tatenlos zu und schiebt den schwarzen Peter auf den DFB und die Vereine. Wie, wenn die für die Verfolgung von Straftaten zuständig wären.
Dagegen ist das Blenden von anderen Radfahrern oder Fußgängern fast schon eine Bagatelle (Gegen das evtle. Gegenlicht der Auto-Fahrer kommt man derzeit nicht (noch nicht) an).
Irgendwie hab ich den Eindruck. daß besonders die Radler, die Jahrzehntelang jedes Licht am Fahrrad madig gemacht haben, auf einmal die Forderung aufstellen, wenn schon Licht, dann Flakscheinwerfer. Irgendwie passt das Alles nicht mehr zusammen. Wenn schon Fahrradfahren, dann mit Motor: Fitness ja, aber schon in der Form "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht naß !"
Nebenbei: Pedeleccos können sehr sinnvoll sein, auch wenn sie nicht immer sinnvoll eingesetzt werden. Beim Licht hat man da für einen Flakscheinwerfer beste Voraussetzungen, da ein starker Akku immer zur Verfügung steht. Trotzdem hoffe ich auf die Vernunft, und allen Faltradlern erstmal einen blendfreien Winter !

MfG EmilEmil
Ch.Bacca
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Ch.Bacca »

Ch.Bacca hat geschrieben: Di Nov 13, 2018 1:32 pm ... Ich weiß leider nicht mehr woher ich das habe, aber ich glaube, dass auf das Auge des Gegners - äh - Gegenverkehrs nur 0,2 Lux treffen darf. ...
Aaah - hab's gefunden. Maximal 2 Lux oderhalb der Hell-/Dunkelgrenze:
https://www.adfc-frankfurt.de/Frankfurt ... dende.html
Karsten
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Karsten »

Ch.Bacca hat geschrieben: Mi Nov 14, 2018 11:44 am
Ch.Bacca hat geschrieben: Di Nov 13, 2018 1:32 pm ... Ich weiß leider nicht mehr woher ich das habe, aber ich glaube, dass auf das Auge des Gegners - äh - Gegenverkehrs nur 0,2 Lux treffen darf. ...
Aaah - hab's gefunden. Maximal 2 Lux oderhalb der Hell-/Dunkelgrenze:
https://www.adfc-frankfurt.de/Frankfurt ... dende.html

Mönsch!
Du hast doch darauf hingewiesen, dass sich in '17 die Regeln zur Beleuchtung gändert haben.
Hast Du bei deinem Link mal auf's Datum geguckt? :)
Aktuell: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html
(...)] Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1 200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1 000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1 400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.(...)
Warum sollte es nicht möglich sein, mit einer am Lenker befestigten Taschenlampe, jene Vorschrift zur (nicht)Blendung einzuhalten, wenn man den LIchtkegel nur weit genug nach unten neigt?
Ich dneke, dass Peter genau jenes meint.
Umständehalber fahre ich aktuell mal wieder einen Glüh-obst-Schimmer-Werfer aus der unseeligen "Guten alten Zeit" .
Da ist allerdings eine 3€uro-LED-Taschenlampe vom Discounter -mit 1,5m Schnur und "Kreuzbund" am Lenker befestigt-
https://www.jurtenland.de/kreuzbund
die /erheblich/ bessere Fahrradbeleuchtung.
Asymetisches Abblendlicht ist keineswegs gesetzlich vorgeschrieben, sogar aus guten Gründen bei diversen Fahrzeugen nicht verbaut.

Gruß Karsten
Motte
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Motte »

Bei rotationssymstrischen Systemen hast Du halt immer das Problem, dass Du entweder selber nicht genug siehst oder gleich auch den Gegenverkehr blendest. Gute Optiken die das verhindern treiben dann auch wieder den Preis nach oben. Wobei eine definierte Hell/Dunkelgrenze im Gelände und bei Taschenlampen ja gar nicht erwünscht ist.

Mir isses egal ob mein Gegenüber eine KBA Zulassung für sein Licht hat - er soll mich halt nicht so blenden, dass ich selbst nicht mehr weiter fahren kann.
Ch.Bacca
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Ch.Bacca »

Karsten hat geschrieben: Mi Nov 14, 2018 7:03 pm ... Asymetisches Abblendlicht ist keineswegs gesetzlich vorgeschrieben, sogar aus guten Gründen bei diversen Fahrzeugen nicht verbaut. ...
Hier geht's auch nur um Abblendlicht. Die Asymmetrie ist nochmal eine andere Geschichte. Das hielte ich bei Fahrradbeleuchtung auch für Blödsinn.

Über den Beitrag bin ich nur gestolpert, als ich etwas ganz anderes gesucht hatte und hab dann nicht weiter nachgeforscht. Allerdings zitierst Du jetzt die Beleuchtung an Kraftfahrzeugen ("... von 25 m ... nicht mehr als 1 lx ..."). Fahrradbeleuchtung ist in §67 definiert und da steht gar kein Wert. Insofern kann der Beitrag vom ADFC ("... maximal 2 Lux auf 10 Meter ...) noch seine Richtigkeit haben. Mir ist diese Erbsenzählerei auch nicht wirklich wichtig (ob 0,2; 1 oder 2 lx).

Ein entsprechend doof angebrachter zulässiger Scheinwerfer bringt mindestens 15 lx ins Auge des Gegenübers. Und das blendet schon ordentlich. Üblich sind selbst in den unteren Preisklassen schon 30 lx. Diese geradeaus leuchtenden Waldschrecks bzw. eine entsprechende Taschenlampe sind da noch um ein Vielfaches heller. Fast alle diese Strahler haben außerhalb des Kernstrahls einen schwächeren Lichthof, der alleine schon blendet. Je nach Bauart der Leuchte ist es also gar nicht möglich, diese so schief zu stellen, dass sie nicht mehr blendet. Und wenn doch, dann sieht der Radler selbst auch nichts mehr.

Ich sehe das so ähnlich wie Motte. Von mir aus soll sich jeder so einen Brenner ans Rad bauen. Dann aber bitte so angebracht bzw. benutzt, dass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
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Re: Beleuchtung

Beitrag von Pibach »

Karsten hat geschrieben: Mi Nov 14, 2018 7:03 pmit genug nach unten neigt?
Ich dneke, dass Peter genau jenes meint.
Genau. Ich fahr meinen 700 Lumen Chinakracher nach unten gerichtet. Allerdings auch nur auf mittlerer Stufe.
Motte hat geschrieben: Mi Nov 14, 2018 7:57 pm Bei rotationssymstrischen Systemen hast Du halt immer das Problem, dass Du entweder selber nicht genug siehst oder gleich auch den Gegenverkehr blendest. Gute Optiken die das verhindern treiben dann auch wieder den Preis nach oben.
Also die Lampen mit Parabolspiegel sind idR zu throwig. Und der Übergang vom Throw zum Spill, sowie die Grenzen des Spill sind zu scharf. Eine Lampe mit TIR Linse macht flutigeres Licht mit weicheren Übergängen, insbesondere die mit mehreren LEDs. Wenn man das mit einem Positionslicht für die Nahausleuchtung kombiniert, hat man schon ganz ordentliche Ausleuchtung.

Leider gibt es bisher nur wenig Auswahl an Lampen mit TIR Linse. Und entweder sehr klein in dem 18650 Durchmesser. Oder dann gleich für die 4x18650 Böller. Die kleinen Linsen sind auf der kompakten Fläche extrem hell, das ist für Entgegenkommende unangenehm. Ich hatte versucht eine möglichst große Linsenfläche für 1x18650 zu finden, da gibt es derzeit nur die obige Astrolux. Oder eben die DQG Tiny 26650. Die ist inzwischen aber zu teuer und hat nur die LED der letzten Generation (XP-G2 statt XP-G3 bzw. Nichia 219c).
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